Dienstleistungsmarketing Blog: Dienstleistungsmarketing und Dienstleistungsprozesse

     

Thomas Scheuer

Bessere Ärzte dürfen werben

Ärzte, die höherwertige Leistungen anbieten als den Kassenstandard, dürfen damit auch werben. Das entschied nun das Bundesverwaltungsgericht im Fall von Zahnärzten. Rund 40 Zahnärzte hatten sich bundesweit zu höheren Standards bei Behandlungen verpflichtet. Sie boten längere Garantien bei Zahnersatz und zusätzliche jährliche Prüfungen. Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe wollte das Werben mit diesen Zusatzleistungen unterbinden. Das Bundesverwaltungsgericht sah hingegen in der Qualitätsoffensive „eine sachangemessene Information des Publikums“.

Ein begrüßenswertes Urteil, denn immer noch distanzieren sich einige Berufsgruppen gerne aus überheblichem Gedankengut heraus von der Branche der Dienstleister. Viele Ärzte beispielsweise sehen sich nicht als Dienstleister, sondern nehmen in der Selbstwahrnehmung eine gesonderte Rolle ein. Das Urteil dürfte hoffentlich ein Umdenken hinsichtlich Service- und Kundenorientierung auch bei den Göttern in Weiß fördern.

9. Januar 2010 (Thomas Scheuer), Kategorien: Allgemein, Dienstleistungsmarketing, Dienstleistungsprozesse,


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